Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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| Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] </center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] </center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> |
Version vom 4. August 2017, 13:56 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins.
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung Werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit eine Schadensfallselbstbeteiligung zu vereinbaren.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
👁 Siehe auch: D&O
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine, Haftpflicht Vereinsvorstand
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