Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung Werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert'''. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. | '''Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung Werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert'''. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. | ||
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Version vom 4. August 2017, 13:58 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins.
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung Werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
👁 Siehe auch: D&O
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine, Haftpflicht Vereinsvorstand
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