Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen | Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.<br /> | ||
Version vom 18. August 2017, 10:43 Uhr
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.
Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung