Versicherungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:


👁 Siehe auch: [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__93.html | § 93 SGB IV]<br />
👁 Siehe auch: [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__93.html | § 93 SGB IV]<br />
Schlagwort: Versicherungsämter<br />





Version vom 3. Oktober 2017, 06:20 Uhr

Den einzelnen Versicherungsämtern stellt sich die Aufgabe, Auskunft in Angelegenheiten der Sozialversicherung zu geben. In §93 des SGB IV sind deren Aufgaben geregelt. Sie nehmen Leistungsanträge für die Versicherungsträger entgegen und klären Sachverhalte. Sie dienen als Mittler zwischen Versicherungsträgern und Versicherten.

👁 Siehe auch: | § 93 SGB IV
Schlagwort: Versicherungsämter


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-