Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV Verband): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat 42 ordentliche und sieben außerordentliche Mitglieder. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen des PKV-Verbandes. Seine Mitgliedsunternehmen decken nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab. | |||
'''Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vertritt die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen.''' | |||
Der Verband bezieht Stellung zu sozial- und ordnungspolitischen Fragen. Er nimmt an parlamentarischen Anhörungen teil und bringt die PKV-Positionen in die nationale und europäische Gesetzgebung ein. | |||
Außerdem berät er seine Mitgliedsunternehmen in Grundsatzfragen der Tarifgestaltung, so etwa bei Einführung neuer Tarife wie dem Basistarif. | |||
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband ist der Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie die Zulassung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde.<br /> | |||
Quelle: PKV Verband<br /> | |||
Schlagwort: PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband | |||
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Version vom 9. Oktober 2017, 09:51 Uhr
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat 42 ordentliche und sieben außerordentliche Mitglieder. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen des PKV-Verbandes. Seine Mitgliedsunternehmen decken nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vertritt die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen.
Der Verband bezieht Stellung zu sozial- und ordnungspolitischen Fragen. Er nimmt an parlamentarischen Anhörungen teil und bringt die PKV-Positionen in die nationale und europäische Gesetzgebung ein.
Außerdem berät er seine Mitgliedsunternehmen in Grundsatzfragen der Tarifgestaltung, so etwa bei Einführung neuer Tarife wie dem Basistarif.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband ist der Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie die Zulassung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde.
Quelle: PKV Verband
Schlagwort: PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband
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