Privathaftpflichtversicherung, Tagesmutter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Dezember 2017, 13:48 Uhr
Die Tätigkeit als Tagesmutter ist generell nicht mitversichert. Wenn ja, gilt es zu klären ob auch für entgeltliche Tätigkeit Versicherungsschutz geboten wird. Auch der Ort ist wichtig. I.d.R. Wird kein Schutz geboten, wenn die Tätigkeit nicht in der eigenen Wohnung erfolgt.
⚠️ Wichtige Deckungserweiterung, sollte mitversichert werden wenn eine Tätigkeit als Tagesmutter ausgeübt wird.
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