Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze]]<br />
Schlagwort: Beitragsbemessungsgrenze
Schlagwort: Beitragsbemessungsgrenze<br />
 


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Version vom 26. Dezember 2017, 08:37 Uhr

Vorlage:Variable2 - 2.1 - 2.10 Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Höchtbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr  monatlich  oder jährlich: . 

👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze
Schlagwort: Beitragsbemessungsgrenze


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