Krankenversicherung gesetzliche, Brillen / Kontaktlinsen: Unterschied zwischen den Versionen
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Brillen und Kontaktlinsen werden, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, nur noch in Ausnahmefällen erstattet. | Brillen und Kontaktlinsen werden, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, nur noch in Ausnahmefällen erstattet. | ||
Eine private Zusatzkrankenversicherung speziell für Brillen kann hier Abhilfe schaffen. | Eine private Zusatzkrankenversicherung speziell für Brillen kann hier Abhilfe schaffen.<br /> | ||
👁 Siehe auch:[[ Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen]] | |||
👁 Siehe auch:[[ Krankenversicherung private, Zusatzversicherung]] | 👁 Siehe auch:[[ Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen]]<br /> | ||
Schlagwort: Brillenerstattung, Kontaktlinsenerstattung gesetzliche Krankenkasse<br /> | |||
👁 Siehe auch:[[ Krankenversicherung private, Zusatzversicherung]]<br /> | |||
Schlagwort: Brillenerstattung, Kontaktlinsenerstattung gesetzliche Krankenkasse, Sehhilfe, Sehhilfen<br /> |
Version vom 26. Dezember 2017, 09:10 Uhr
Brillen und Kontaktlinsen werden, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, nur noch in Ausnahmefällen erstattet.
Eine private Zusatzkrankenversicherung speziell für Brillen kann hier Abhilfe schaffen.
👁 Siehe auch:Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen
👁 Siehe auch:Krankenversicherung private, Zusatzversicherung
Schlagwort: Brillenerstattung, Kontaktlinsenerstattung gesetzliche Krankenkasse, Sehhilfe, Sehhilfen