Pflegepflichtversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab dem 01-01-1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung als '''eigenständigen Zweig der Sozialversicherung'''. Die Pflegeversicherung ist '''eine Pflichtversicherung''' und betrifft alle gesetzlich und privat Versicherten. | Ab dem 01-01-1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung als '''eigenständigen Zweig der Sozialversicherung'''. Die Pflegeversicherung ist '''eine Pflichtversicherung''' und betrifft alle gesetzlich und privat Versicherten. | ||
Alle die krankenversichert sind, ob privat oder gesetzlich, müssen bei dem jeweiligen Krankenversicherer eine Pflegeversicherung abschließen.'''<br /> | |||
'''Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzlich oder privat versichert, sind identisch'''.<br /> | '''Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzlich oder privat versichert, sind identisch'''.<br /> | ||
Version vom 30. Dezember 2017, 08:49 Uhr
Ab dem 01-01-1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und betrifft alle gesetzlich und privat Versicherten.
Alle die krankenversichert sind, ob privat oder gesetzlich, müssen bei dem jeweiligen Krankenversicherer eine Pflegeversicherung abschließen.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzlich oder privat versichert, sind identisch.
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