Fahrrad- und E-Bike Versicherung eigenständig: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Januar 2018, 09:42 Uhr
In der Fahrradversicherung wird nach der exakten „Bauart“ des Fahrrades bzw. dessen Antriebsart unterschieden. Handelt es sich um ein sog. E-Bike oder um ein Fahrrad mit „klassichem Antriebskonzept“. Eine Gleichstellung zwischen Fahrrad und E-Bike erfolgt, wenn
- die max. Leistung des Elektromotors 250 Watt beträgt,
- die max. Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.
Es besteht somit keine Versicherungspflicht für das E-Bike. Der Radweg muss genutzt werden. (Nutzungspflicht des Radweges). Kindersitze und Fahrradanhänger, die geeignet sind, dürfen verwendet werden.
- Versicherungsumfang der eigenständigen Fahrradversicherung
Die folgenden Risiken und Schäden sind versichert:
- Diebstahl
- Teilediebstahl
- Vandalismus
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler
- Produktionsfehler
- Verschleiß
- unsachgemäße Handhabung
- Unfallschäden
- Fallschäden
- Sturzschäden
- Elektronikschäden bei E-Bikes
- Akku-Defekte bei E-Bikes
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- höhere Gewalt
- normale Witterungsschäden
- Unterschlagung
- Einschränkungen des Versicherungsschutzes in der Fahrradversicherung
- Der Versicherungsschutz der Fahrradversicherung unterliegt bei einigen Tarifen der Versicherungsgesellschaften der Einschränkung, dass bei einem Diebstahl oder einer Reparatur aufgrund eines Sturzschadens eine Selbstbeteiligung von ca. 25 Euro vereinbart ist.
- Der Versicherungsschutz wird meist nur für das Inland gewährt.
- Die Höhe der Versicherungssummen ist auf eine Höchstversicherungssumme begrenzt.
- Beitragshöhe der Fahrradversicherung
Nach diesen Kriterien richtet sich Beitrag:
- Händlerverkaufspreis
- Art des Fahrrads – Fahrrad oder E-Bike
- Alter des Fahrrads
- Versicherungsumfang
- Beitragsbeispiele
Kaufpreis bis | Fahrrad Rundumschutz | E-Bike Rundumschutz |
---|---|---|
500 Euro | 95 Euro jährlich | k.A. |
1.000 Euro | 148 Euro jährlich | k.A. |
1.500 Euro | 158 Euro jährlich | 125 Euro jährlich |
2.000 Euro | 166 Euro jährlich | 137 Euro jährlich |
2.500 Euro | 174 Euro jährlich | 150 Euro jährlich |
3.000 Euro | 198 Euro jährlich | 169 Euro jährlich |
3.500 Euro | 238 Euro jährlich | 200 Euro jährlich |
4.000 Euro | 280 Euro jährlich | 225 Euro jährlich |
4.500 Euro | 321 Euro jährlich | 250 Euro jährlich |
5.000 Euro | 361 Euro jährlich | 275 Euro jährlich |
5.500 Euro | 402 Euro jährlich | 300 Euro jährlich |
6.000 Euro | 443 Euro jährlich | 325 Euro jährlich |
7.000 Euro | k.A. | 350 Euro jährlich |
8.000 Euro | k.A. | 400 Euro jährlich |
9.000 Euro | k.A. | 450 Euro jährlich |
10.000 Euro | k.A. | 500 Euro jährlich |
Schlagwort: Fahrradversicherung, separate Fahrradversicherung, eigenständige Fahrradversicherung
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