Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
<center>{{bimpimV02}} | <center>{{bimpimV02}} | ||
.-.-.-. | .-.-.-. | ||
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | ||
Version vom 25. Januar 2018, 10:11 Uhr
Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.
Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % . Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %.
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
Schlagwort: alle Krankenkassen, alle gesetzlichen Krankenkassen, Liste aller Krankenkassen, Listung Krankenkassen, Krankenkassenliste
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.