Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
< | < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Bausparen |Alle Einträge '''Bausparen''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | ||
<center>{{BimpimV02}} | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:Bausparen]][[Category:PIM]] | [[Category:Bausparen]][[Category:PIM]] |
Version vom 4. März 2018, 09:01 Uhr
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
- die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr
- die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge Bausparen anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.