Berufsunfähigkeitsversicherung, ärztliche Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen
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Ärztliche Gutachten sind notwendig um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten. | '''Ärztliche Gutachten sind notwendig''' um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten. | ||
I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.<br /> | I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.<br /> | ||
Version vom 15. März 2018, 07:11 Uhr
Ärztliche Gutachten sind notwendig um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten.
I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.
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