Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Pauschalversicherung oder Einzeldeklaration: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2018, 10:50 Uhr
Bei der pauschalen Elektronikversicherung ist die gesamte Elektronik versichert. Innerhalb der Versicherungssumme, die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart ist, können Geräte und Anlagen ausgetauscht oder erneuert werden, ohne dass das Versicherungsunternehmen entsprechend informiert werden muss. Erst wenn der Versicherungswert die Versicherungssumme übersteigt, ist das Versicherungsunternehmen zu informieren.
Die Elektronik-Pauschalversicherung ist, sofern mehrere Geräte vorhanden sind, der Einzeldeklarationsversicherung, vorzuziehen.
Bei der Einzeldeklaration sind nur Anlagen und Geräte versichert, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Werden Geräte oder Anlagen ausgetauscht oder ersetzt oder werden neue Geräte und Anlagen angeschafft, muss eine Meldung an das Versicherungsunternehmen erfolgen, um den entsprechenden Versicherungsschutz beibehalten zu können, bzw. zu erweitern.
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