Gesetzliche Krankenversicherung für Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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!  !! der Partner ist in der Privaten Krankenversicherung versichert     
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| 2.24 ||beitragspflichtiges Einkommen in % vom Partnereinkommen ||  || ||  || {{#var:aktuelles_Jahr}}
| 2.24 ||beitragspflichtiges Einkommen in % vom Partnereinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze||  || ||  || {{#var:aktuelles_Jahr}}
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| 2.25 ||zu einem ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) ||  || jährlich ||  
| 2.25 ||zu einem ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) ||  || jährlich ||  

Version vom 2. April 2018, 12:08 Uhr

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Beiträge für Hausfrauen

# Beschreibung Hinweis Basis Wert Jahr
der Partner ist ebenfalls gesetzlich versichert
2.20 fiktives Mindestentgelt wird als beitragspflichtiges EK herangezogen 2022
2.21 zu einem ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) jährlich 2022
2.22 Mindestbeitrag für Hausfrauen monatlich 2022
2.23 Pflegepflichtversicherung Beitrag kommt hinzu monatlich 2022
Beschreibung Hinweis Basis Wert Jahr
der Partner ist in der Privaten Krankenversicherung versichert
2.24 beitragspflichtiges Einkommen in % vom Partnereinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2022
2.25 zu einem ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) jährlich 2022
2.26 Mindestbeitrag für Hausfrauen monatlich 2022
2.27 Pflegepflichtversicherung Beitrag kommt hinzu jährlich 2022

EK = Einkommen


- Fiktives Mindestentgelt (der Partner ist ebenfalls gesetzlich versichert) - ermäßigter Beitragssatz ohne Tagegeld - Mindestbeitrag für Hausfrauen - Pflegepflichtversicherung Beitrag (kommt hinzu) - beitragspflichtiges Einkommen (der Partner ist privat versichert)


wenn der Partner ebenfalls gesetzlich versichert ist fiktives Mindestentgelt wird als beitragspflichtiges Einkommen bestimmt monatlich 816,67 € 01.01.16 31.12.16 es wird der ermässigte Beitragssatz (ohne Krankenkeld) herangezogen 14 % 01.01.16 31.12.16 Mindestbeitrag für Hausfrauen monatlich 114,33 € 01.01.16 31.12.16 hinzu kommt der Beitragsanteil für die Pflegeversicherung monatlich € 01.01.16 31.12.16

- der Partner ist privat versichert - verschiedene GKV Satzungen! Das beitragspflichtiges Einkommen beträgt mind. 50% des Partner- Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237,5 € 01.01.16 31.12.16 hier wird dann der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt monatlich 14 % 01.01.16 31.12.16 das ergibt einen Hausfrauen-Beitrag von monatlich 593,25 € 01.01.16 31.12.16 hinzu kommt der Beitragsanteil für die Pflegeversicherung monatlich 01.01.16 31.12.16






👁 Siehe auch: Aktuelle Werte / Zahlen / Daten / Indizes 2018
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