Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''eigenhändiges und öffentliches Testament'''<br />
* '''eigenhändiges und öffentliches Testament'''<br />


Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament. Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede:
Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede:





Version vom 22. April 2018, 05:37 Uhr

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Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.

  • eigenhändiges und öffentliches Testament

Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede:



  • Formvorschriften



👁 Siehe auch: Erbfolge