Krankenversicherungswechsel PKV-GKV: Unterschied zwischen den Versionen
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oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. | oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. |
Version vom 16. September 2016, 14:31 Uhr
Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.
Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer
- mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. EUR bei 12 Monatsgehältern
- bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. EUR sind -
oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.
Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld Gehalt?
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge
- Überstundenzuschläge
- Ortszuschläge
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Bonus, der jährlich gezahlt wird
- Steuerpflichtige Einkünfte, die aus einer Beschäftigung erzielt werden
- Alle regelmäßigen Zulagen
Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungs-pflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen. Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.