Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/ | Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. | ||
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/ |
Version vom 31. Mai 2018, 05:59 Uhr
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.