Umweltversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Schäden an geschützten Lebensräumen, Pflanzen oder Tieren. | Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Schäden an geschützten Lebensräumen, Pflanzen oder Tieren.<br /> | ||
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.<br /> | |||
Version vom 15. Juni 2018, 09:30 Uhr
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- Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar.
Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz der Firma.
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
- Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Schäden an geschützten Lebensräumen, Pflanzen oder Tieren.
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
👁 Siehe auch:https://dejure.org/gesetze/UmweltHG
👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung
Schlagwort: Umwelt, Umweltrisiko, Umweltversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung: privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden