Umweltversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juni 2018, 06:45 Uhr
- Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar.
Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz der Firma.
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden
die vor dem Vertragsbeginn etstanden,
die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,
die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen
Schäden durch bewussten Verstoß gegen rechtliche Vorschriften
Schäden, für die eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig ist
Schäden, die zwar innerhalb der Vertragslaufzeit eintraten, aber erst eine gewisse Zeit nach dem Ende des Vertrages festgestellt wurden (Nachhaftung)
Schäden durch die Entsorgung von Abfällen
Schäden, die durch Fahrzeuge oder Anhänger verursacht wurden – sofern nicht anders vertraglich vereinbart
- Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Ansprüchebei Schäden an geschützten Lebensräumen, Pflanzen oder Tieren.
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
👁 Siehe auch:https://dejure.org/gesetze/UmweltHG
👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung
Schlagwort: Umwelt, Umweltrisiko, Umweltversicherung
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