Schmerzensgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Schmerzensgeld<br />
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BGB § 253 Abs. 2
"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."





Version vom 20. November 2016, 19:49 Uhr

Schmerzensgeld

BGB § 253 Abs. 2 "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."


Schlagwort: Schmerzensgeld, Schmerzensgeldhöhe, Schmerzensgeldzahlung, Schmerzensgeldanspruch