Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen
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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | ||
Richtig, mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies finanziert/bezahlt. | Richtig, aber mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies finanziert/bezahlt. | ||
* Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | * Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | ||
Richtig, betrifft nur die Frauen, es sind weiterhin die Beiträge zu entrichten. | Richtig, betrifft nur die Frauen, es sind weiterhin die Beiträge zu entrichten. | ||
* Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen | * Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen | ||
Richtig, der private Kurkostentagegeldtarif schafft aber hier Abhilfe. | Richtig, der private Kurkostentagegeldtarif schafft aber hier Abhilfe. | ||
* Es sind Wartezeiten abzuleisten. | * Es sind Wartezeiten abzuleisten. | ||
Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt. | Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt. | ||
* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. | * Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. | ||
Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. | Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. | ||
Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt. | Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt. | ||
* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig. | * Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig. | ||
Richtig, Familien mit Kindern, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist, | Richtig, Familien mit Kindern, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist, | ||
Sind i.d.R. beitragsmässig besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Die Kinder begründen über kurz oder lang mit der Berufsausbildung und dem Studium ein eigenes Versicherungsverhältnis, dann wird die private Krankenversicherungbeitragsmässig wieder interessant. | Sind i.d.R. beitragsmässig besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Die Kinder begründen über kurz oder lang mit der Berufsausbildung und dem Studium ein eigenes Versicherungsverhältnis, dann wird die private Krankenversicherungbeitragsmässig wieder interessant. | ||
* Im Alter ist die Private Krankenversicherung teuerer als die gesetzliche Krankenkasse. | * Im Alter ist die Private Krankenversicherung teuerer als die gesetzliche Krankenkasse. | ||
Dies ist eine Pauschalaussage, die man so nicht stehen lassen sollte, denn: | Dies ist eine Pauschalaussage, die man so nicht stehen lassen sollte, denn: | ||
* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. | Stimmt, aber nur bedingt. | ||
Version vom 25. November 2016, 10:55 Uhr
Krankenversicherung private, Nachteile
- Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.
Richtig, aber mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies finanziert/bezahlt.
- Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten.
Richtig, betrifft nur die Frauen, es sind weiterhin die Beiträge zu entrichten.
- Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen
Richtig, der private Kurkostentagegeldtarif schafft aber hier Abhilfe.
- Es sind Wartezeiten abzuleisten.
Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt.
- Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt.
- Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.
Richtig, Familien mit Kindern, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist,
Sind i.d.R. beitragsmässig besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Die Kinder begründen über kurz oder lang mit der Berufsausbildung und dem Studium ein eigenes Versicherungsverhältnis, dann wird die private Krankenversicherungbeitragsmässig wieder interessant.
- Im Alter ist die Private Krankenversicherung teuerer als die gesetzliche Krankenkasse.
Dies ist eine Pauschalaussage, die man so nicht stehen lassen sollte, denn:
- Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
Stimmt, aber nur bedingt.
Siehe auch: Krankenversicherung private, Vorteile
Schlagwort: Nachteile private Krankenversicherung, Nachteile PKV
Der privaten Krankenversicherung werden "Nachteile" angelastet die es für den einzelnen überhaupt nicht zutrifft.