Krankenversicherung private, Medikamente / Arzneimittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet | Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.<br /> | ||
Eine Arzneimittelbudgetierung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch | Eine Arzneimittelbudgetierung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch müssen keine Zuzahlungen auf das Rezept geleistet werden. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Einschränkungen auf Grund von Rabattverträgen, | ||
Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. | Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. | ||
Handelt es sich um eine Dauermedikation sind Apotheker gerne bereit eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen. | Handelt es sich um eine Dauermedikation, sind Apotheker gerne bereit, eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen. | ||
❗️Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel. | ❗️Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel. |
Version vom 28. Februar 2019, 12:11 Uhr
Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.
Eine Arzneimittelbudgetierung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch müssen keine Zuzahlungen auf das Rezept geleistet werden. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Einschränkungen auf Grund von Rabattverträgen,
Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht.
Handelt es sich um eine Dauermedikation, sind Apotheker gerne bereit, eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen.
❗️Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel.
Schlagwort: Arzneimittel, Medikamente, Medikamentenkostenerstattung, Rechnungsverauslagung, Belegeinreichung
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