Krankenversicherung private, Selbstbeteiligung / Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Bewegen sich die Kosten des Versicherungsnehmers innerhalb des Selbstbehalts, so entfällt eine Kostenerstattung und führt zur Schaden-/Leistungsfreiheit.
Bewegen sich die Kosten des Versicherungsnehmers innerhalb des Selbstbehalts, so entfällt eine Kostenerstattung und führt zur Schaden-/Leistungsfreiheit.
Bei Schadenfreiheit zahlen fast alle Versicherer eine Beitragsrückerstattung (teilweise bis zu sechs Monatsbeiträgen).  
'''Bei Schadenfreiheit zahlen fast alle Versicherer eine Beitragsrückerstattung (teilweise bis zu sechs Monatsbeiträgen). '''
 
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung]]<br />



Version vom 26. November 2016, 15:48 Uhr

Krankenversicherung private, Selbstbeteiligung / Selbstbehalt

Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Bagatellschäden werden somit abgefangen und sorgen somit für eine Entlastung (Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) des Versicherers. Der Beitrag für den Versicherten fällt, je höher die Selbstbeteiligung ist, günstiger aus. Die Selbstbeteiligungshöhe bestimmt der Versicherte.

Bewegen sich die Kosten des Versicherungsnehmers innerhalb des Selbstbehalts, so entfällt eine Kostenerstattung und führt zur Schaden-/Leistungsfreiheit. Bei Schadenfreiheit zahlen fast alle Versicherer eine Beitragsrückerstattung (teilweise bis zu sechs Monatsbeiträgen). Siehe auch: Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung

Schlagwort: Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung