Gegenstandsversicherung, versicherbare Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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Gegenstände aus dem beruflichen Bereich sind i.d.R. Über die Inhalts-, Inventarversicherung versichert.<br /> | Gegenstände aus dem beruflichen Bereich sind i.d.R. Über die Inhalts-, Inventarversicherung besser versichert.<br /> | ||
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Version vom 27. November 2016, 14:30 Uhr
Gegenstandsversicherung, versicherbare Sachen
Gegenstände des persönlichen Bedarfs, einige Beispiele:
- Handy,
- TV,
- Keyboard,
- Klavier,
- Musikgeräte aller Art,
- Home Entertainment,
- I Pad,
- I Phone,
- Fahrrad,
- Sportgeräte,
- Notebook,
- usw.
Gegenstände aus dem beruflichen Bereich sind i.d.R. Über die Inhalts-, Inventarversicherung besser versichert.
Siehe auch: [[ ]]
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