Firmenrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Vollstreckungskosten,<br />
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* Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten,<br />
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- Kautionskosten (Strafvollzugsschutz im Ausland als Darlehen,)<br />
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'''Wartezeiten''' in der Firmenrechtsschutzversicherung betragen drei Monate:
'''Wartezeiten''' in der Firmenrechtsschutzversicherung betragen drei Monate:


- Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ)
- Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ)<br />
- Arbeitsrechtsschutz
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- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz<br />
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz<br />
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen)
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen)<br />
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen<br />
- Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten<br />


'''keine''' Wartezeiten fallen an bei der:
 
'''keine''' Wartezeiten fallen an bei der:<br />


- Schadenersatzrechtsschutz<br />
- Schadenersatzrechtsschutz<br />

Version vom 10. Dezember 2019, 08:18 Uhr

Die Firmenrechtsschutzversicherung erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der

- selbständigen,
- gewerblichen
- und freiberuflichen

Tätigkeit stehen.

Versicherter Personenkreis

- Firmeninhaber
- und Mitarbeiter

Versicherungsschutz besteht in der Eigenschaft als

- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen

Versicherbare Rechtsbereiche sind:

- Firmenrechtsschutz (mit umfangreicher Standard-Grundabdeckung)
- Verkehrsrechtsschutz,
- Immobilienrechtsschutz,
- Arbeitgeberrechtsschutz,
- Internetrechtsschutz – CyberRisk, DataRisk

Allgemeine Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung – je nach Versicherer unterschiedlich:

- freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer
- Anwaltsempfehlung durch den Versicherer,
- anwaltliche telefonische Erstberatung,
- mobiler Anwalt – Besuch des Anwalt in der Firma,
- außergerichtliche Anwaltstätigkeit,
- Verzicht des Versicherers bei Vorvertraglichkeit – 5 Jahre,
- Kostenübernahme eines Meditationsverfahrens,
- Verzicht auf die Selbstbeteiligung im Meditationsverfahren,
- Leistung im Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren,
- Vorsorgezusage für neue Risiken ohne Wartezeiten,
- Vertragsupdategarantie,
- und Stellung einer Strafkaution.

Versicherte Kosten in der Firmenrechtsschutzversicherung sind die

- Anwaltskosten / Korrespondenzanwaltskosten,
- Gerichtskosten,
- Vollstreckungskosten,
- Gutachterkosten,
- Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten,
- Zeugengelder,
- Kautionskosten (Strafvollzugsschutz im Ausland als Darlehen,)
- Kosten eines Nebenklägers,
- und Kosten des Prozessgegners.

Wartezeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung betragen drei Monate:

- Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ)
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen)
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten


keine Wartezeiten fallen an bei der:

- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz Familien / Erbrecht
- Opferrechtsschutz

Generelle Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung

- vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle
- Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- Patent – oder Urheberrechtsverletzungen
- Enteignungsverfahren
- Zahlung von Geldstrafen bzw. Bußgeldern von verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen