Firmenrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Dezember 2019, 08:18 Uhr
Die Firmenrechtsschutzversicherung erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der
- selbständigen,
- gewerblichen
- und freiberuflichen
Tätigkeit stehen.
Versicherter Personenkreis
- Firmeninhaber
- und Mitarbeiter
Versicherungsschutz besteht in der Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen
Versicherbare Rechtsbereiche sind:
- Firmenrechtsschutz (mit umfangreicher Standard-Grundabdeckung)
- Verkehrsrechtsschutz,
- Immobilienrechtsschutz,
- Arbeitgeberrechtsschutz,
- Internetrechtsschutz – CyberRisk, DataRisk
Allgemeine Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung – je nach Versicherer unterschiedlich:
- freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer
- Anwaltsempfehlung durch den Versicherer,
- anwaltliche telefonische Erstberatung,
- mobiler Anwalt – Besuch des Anwalt in der Firma,
- außergerichtliche Anwaltstätigkeit,
- Verzicht des Versicherers bei Vorvertraglichkeit – 5 Jahre,
- Kostenübernahme eines Meditationsverfahrens,
- Verzicht auf die Selbstbeteiligung im Meditationsverfahren,
- Leistung im Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren,
- Vorsorgezusage für neue Risiken ohne Wartezeiten,
- Vertragsupdategarantie,
- und Stellung einer Strafkaution.
Versicherte Kosten in der Firmenrechtsschutzversicherung sind die
- Anwaltskosten / Korrespondenzanwaltskosten,
- Gerichtskosten,
- Vollstreckungskosten,
- Gutachterkosten,
- Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten,
- Zeugengelder,
- Kautionskosten (Strafvollzugsschutz im Ausland als Darlehen,)
- Kosten eines Nebenklägers,
- und Kosten des Prozessgegners.
Wartezeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung betragen drei Monate:
- Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ)
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen)
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
keine Wartezeiten fallen an bei der:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz Familien / Erbrecht
- Opferrechtsschutz
Generelle Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung
- vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle
- Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- Patent – oder Urheberrechtsverletzungen
- Enteignungsverfahren
- Zahlung von Geldstrafen bzw. Bußgeldern von verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen