Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. November 2016, 11:50 Uhr
Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.
Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Die folgenden Gefahren sind versichert:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
- Vandalismus
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall
Die Gegenstandsversicherung gilt im Gegensatz zu Hausratversicherung, weltweit.
Schlagwort:Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern