Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 20: Zeile 20:
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Kinder]]<br />
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Kinder]]<br />
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]<br / >
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]<br / >
Siehe auch: [[Singlehaftpflichtversicherung auch mit Kind]]<br />


Schlagwort: <br />
Schlagwort: <br />
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]

Version vom 2. Dezember 2016, 21:12 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen

In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert.

Das sind:

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Eltern,
  • Kinder,
  • Großeltern,
  • Enkel,
  • Geschwister,
  • Pflegeeltern,
  • Pflegekinder.

Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. Ausgeschlossen.


Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Kinder
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder

Schlagwort: