Hausratversicherung, Heirat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. August 2020, 05:17 Uhr
Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden. Eine Nachfrage beim Versicherer ist aber ratsam.
Der neue gemeinsame Hausratwert ist zu ermitteln. Hiernach richtet sich dann der neue Versicherungsbeitrag.
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