Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
XXX Werte ? | |||
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen. | Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen. |
Version vom 22. August 2020, 08:16 Uhr
XXX Werte ?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.
Beitragsbemessungsgrenzen in Euro
Jahr | West | Ost |
---|---|---|
ab 01.01.2019 | 6.700 Euro monatlich | 6.150 Euro monatlich |
ab 01.01.2018 | 6.500 Euro monatlich | 5.800 Euro monatlich |
ab 01.01.2017 | 6.350 Euro monatlich | 5.700 Euro monatlich |
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Prozent
Jahr | Beitragssatz in Prozent |
---|---|
ab 01.01.2018 | 18,60 % |
ab 01.01.2015 | 18,70 % |
Bezugsgrößen in Euro
Jahr | West | Ost |
---|---|---|
ab 01.01.2019 | 3.115 Euro monatlich | 2.870 Euro monatlich |
ab 01.01.2018 | 3.045 Euro monatlich | 2.695 Euro monatlich |
ab 01.01.2017 | 2.975 Euro monatlich | 2.660 Euro monatlich |
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.