Inhaltsversicherung, Geschäftsunterlagen wiederherstellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Geschäftsunterlagen sind unter anderem Akten, Datenträger oder Briefe eines Unternehmens. Sie müssen mitunter gesondert versichert werden, da die Geschäftsinhaltsversicherung diese nicht als Betriebseinrichtung klassifiziert und abdeckt.
Akten, Ordner, Datenträger, Briefe des Betriebes sind nicht automatisch mitversichert. Diese müssen ausdrücklich in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden.
 





Version vom 30. August 2020, 08:24 Uhr

Akten, Ordner, Datenträger, Briefe des Betriebes sind nicht automatisch mitversichert. Diese müssen ausdrücklich in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden.




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