Inhaltsversicherung, Geschäftsunterlagen wiederherstellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Akten, Ordner, Datenträger, Briefe des Betriebes sind nicht automatisch mitversichert. Diese müssen ausdrücklich in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden. | |||
Version vom 30. August 2020, 08:24 Uhr
Akten, Ordner, Datenträger, Briefe des Betriebes sind nicht automatisch mitversichert. Diese müssen ausdrücklich in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden.
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