Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar.  
Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich '''steuerlich voll absetzbar.'''
Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.
Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.




Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung
Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung,
Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung





Version vom 8. September 2020, 05:51 Uhr

Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar. Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.


Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung


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