Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. September 2020, 05:54 Uhr

Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit musste nahezu jedes Unternehmen Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.


  • Versicherungsumfang

- Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
- Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
- finanzieller Ausgleich im Schadensfall


  • Versichert werden können

- Forderungen aus Warenlieferungen
- Forderungen aus Werkleistungen
- Forderungen aus Dienstleistungen
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


  • Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung

- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens
- individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit


Schlagwort: Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung



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