Berufshaftpflichtversicherung, Sachschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | ||
⚠️ '''Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Sachschäden''', hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Deckung der Sachschäden. | |||
Version vom 23. September 2020, 09:13 Uhr
Wird eine Sache beschädigt, vernichtet oder zerstört, wird von einem Sachschaden gesprochen.
Durch den Sachschaden wird der eigentliche Zweck der Brauchbarkeit der Sache aus wirtschaftlicher Sicht beeinträchtigt. Ein Sachschaden kann erhebliche Kosten als Folge haben, wie zum Beispiel die Reparaturkosten der beschädigten Sache, die Renovierungskosten, den Wertverlust und die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Sache.
Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.
⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Sachschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Deckung der Sachschäden.
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