Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. | |||
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht. | |||
Version vom 1. Oktober 2020, 07:30 Uhr
Es besteht eine situative Winterreifenpflicht
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
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