Privatrechtsschutzversicherung, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Oktober 2020, 09:25 Uhr
Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab.
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung
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