Privatrechtsschutzversicherung, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Steht eine Streitigkeit an oder besteht anwaltliche Beratungshilfe, verständigen Sie umgehend Ihren Versicherer. Legen Sie den Sachverhalt dar und stellen Sie ggf. vorhandene Unterlagen der Gesellschaft zur Verfügung. Der Versicherer prüft nun inwieweit Versicherungsschutz besteht und erteilt Ihnen entsprechend die Deckungszusage. | Steht eine Streitigkeit an oder besteht anwaltliche Beratungshilfe, verständigen Sie umgehend Ihren Versicherer. Legen Sie den Sachverhalt dar und stellen Sie ggf. vorhandene Unterlagen der Gesellschaft zur Verfügung. Der Versicherer prüft nun inwieweit Versicherungsschutz besteht und erteilt Ihnen entsprechend die Deckungszusage. | ||
Nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab. | Nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab.<br /> | ||
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Version vom 13. Oktober 2020, 13:55 Uhr
Steht eine Streitigkeit an oder besteht anwaltliche Beratungshilfe, verständigen Sie umgehend Ihren Versicherer. Legen Sie den Sachverhalt dar und stellen Sie ggf. vorhandene Unterlagen der Gesellschaft zur Verfügung. Der Versicherer prüft nun inwieweit Versicherungsschutz besteht und erteilt Ihnen entsprechend die Deckungszusage.
Nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab.
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung
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