Immobilienrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. November 2020, 08:21 Uhr

Versicherungsumfang der Immobilienrechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie dazugehörige Garagen und Kfz-Abstellplätze. Auch die in Deutschland gelegene Ferienwohnung kann versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt immer für ein ganz bestimmtes/benanntes Objekt (Adresse).


  • Versicherte Personen in der Immobilienrechtsschutz

In der Immobilienrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Personen in einer bestimmten Eigenschaft der Immobilie versichert

- als Eigentümer
- als Verpächter
- als Vermieter - als Mieter
- als Pächter
- oder als berechtigter Nutzer


- Anwaltsgebühren (auch Korrespondenzanwalt)
- Zeugengelder
- gerichtliche Sachverständigengebühren - Gebühren der Verwaltungsbehörden
- Prozesskosten der Gegenseite


  • Wartezeiten in der Immobilienrechtsschutzversicherung

- betragen drei Monate. Erst danach besteht ein Leistungsanspruch.


  • Nicht versichert sind Streitigkeiten durch

- Planfeststellungsangelegenheiten
- Flurbereinigungsangelegenheiten
- Umlegungsangelegenheiten
- Enteignungsangelegenheiten
- sowie Zwistigkeiten, die im Zusammenhang mit Planungsarbeiten und der Errichtung, sowie der Finanzierung stehen.
- Dies gilt auch für Grundstücke.


  • Generelle Ausschlüsse der Immobilienrechtsschutzversicherung

- Krieg
- Unruhen
- Streik
- Aussperrung
- Baurisiko
- Internationale Gerichte
- Halte- und Parkverstöße
- Asylrecht
- übergangene Ansprüche sowie Streitereien unter den versicherten Personen
- Urheberrecht
- Spekulationsgeschäfte, Erbschaften
- vorsätzlich begangene Straftaten


► Siehe auch: https://www.versicherungsvergleich.de/Immobilienrechtsschutzversicherung
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