Ehrenamtsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Im Ehrenamt schützt sie vor Schadensforderungen. Nicht immer ist sieaber automatisch mitversichert! | ⚠️ Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Im Ehrenamt schützt sie vor Schadensforderungen. Nicht immer ist sieaber automatisch mitversichert! | ||
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Version vom 3. November 2020, 10:21 Uhr
Seit 2005 besteht gesetzlicher Unfall - Versicherungsschutz. Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich.
Wesentliche Merkmale: Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein.
Die Versicherungspflicht ist von verschiedenen Faktoren, Situationen abhängig.
Art der ehrenamtlichen Tätigkeit | Versicherung |
---|---|
Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation | Träger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung |
Ehrenamt in Bürger-, Anwohnerinitiativen ohne Träger | Sammelhaftpflicht der Länder |
Ehrenamt im eingetragenen Verein | Vereinshaftpflicht, falls vorhanden |
Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen o. Organisationen, keine Vereinshaftpflichtversicherung | Privathaftpflichtversicherung |
Informationen zur Ehrenamtsversicherung des Bundes erhalten Sie hier https://ehrenamt.bund.de
⚠️ Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
und Detailnformationen zur Ehrenamtsversicherung der einzelnen Bundesländer erhalten Sie folgend:
Bundesland (Landeshauptstadt) | Internetseite | Kontakt |
---|---|---|
Land Baden-Württemberg (Stuttgart) | Sozialministerium Baden Württemberg | Kontaktseite |
Freistaat Bayern (München) | Bayerisches Staatsministerium | Kontaktseite |
Land Berlin (Berlin) | Berlin.de - Bürgeraktiv | Impressum |
Land Brandenburg (Potsdam) | Ehrenamt in Brandenburg | poststelle@stk.brandenburg.de |
Freie Hansestadt Bremen (Bremen) | Bürgerengagement Bremen | Impressum |
Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg) | ... | ... |
Land Hessen (Wiesbaden) | Staatskanzlei Hessen | Tel.: 0611 32 - 3815 |
Land Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin)l | Mecklenburg Vorpommern | Kontaktseite |
Land Niedersachsen (Hannover) | Land Niedersachsen | Kontaktseite |
Land Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) | Nordrhein-Westfalen | Kontaktseite |
Land Rheinland-Pfalz (Mainz) | Rheinland-Pfalz Staatskanzlei | Kontaktseite |
Saarland (Saarbrücken) | Saarland Staatskanzlei | ehrenamt@staatskanzlei.de Tel.: (0681) 501-2342 oder -1153 |
Freistaat Sachsen (Dresden) | Freistaat Sachsen Staatsministerium | engagement@sms.sachsen.de |
Land Sachsen-Anhalt (Magdeburg) | Landesportal Sachsen Anhalt | Kontaktseite |
Land Schleswig-Holstein (Kiel) | Staatskanzlei Schleswig-Holstein | Kontaktseite |
Freistaat Thüringen (Erfurt) | Freistaat Thüringen Staatskanzlei | poststelle@tsk.thueringen.de |
⚠️ Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Im Ehrenamt schützt sie vor Schadensforderungen. Nicht immer ist sieaber automatisch mitversichert!
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👁 Siehe auch:http://www.vereinshaftpflichtversicherung.org
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👁 Siehe auch:http://www.ehrenamtsversicherung.de
Schlagwort: Schutz im Ehrenamt, Versicherungsschutz Ehrenamt
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