Privatrechtsschutzversicherung, Datenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. | Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz. | ||
Version vom 7. November 2020, 15:17 Uhr
Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz.
Jede Person kann selber entscheiden, wer die persönlichen Daten erhält und aufbewahrt. Diesen Grundsatz zu sichern ist Sache des Datenrechtsschutzes und wird von diesem, meist mit staatlicher Hilfe, auch mit strafrechtlichen Auswirkungen sichergestellt.
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