Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Winterreifen mit einem Herstellungsdatum ab 2017 müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr. | |||
Winterreifen mit einem Herstellungsdatum müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr. | |||
Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024. | Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024. | ||
Version vom 25. November 2020, 15:38 Uhr
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.
⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
Winterreifen mit einem Herstellungsdatum ab 2017 müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr. Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.
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