Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich. | Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich. | ||
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Version vom 11. Januar 2021, 07:47 Uhr
Eine Aufsichtspflicht haben Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
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