Impfschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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, gibt es eine Haftung und die Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut Rechtsanwalt Tsambikakis haftet dann der Staat: "Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. | , gibt es eine Haftung und die Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut Rechtsanwalt Tsambikakis haftet dann der Staat: "Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. | ||
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Version vom 12. Januar 2021, 09:47 Uhr
Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall haftet der Staat.
, gibt es eine Haftung und die Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut Rechtsanwalt Tsambikakis haftet dann der Staat: "Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt.
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Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
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