Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
👁 Siehe auch: [[ | 👁 Siehe auch: [[Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden]] <br /> | ||
👁 Siehe auch: [[ | 👁 Siehe auch: [[Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden]] <br /> | ||
👁 Siehe auch: [[ | 👁 Siehe auch: [[Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden]] <br /> | ||
👁 Siehe auch: [[ | 👁 Siehe auch: [[D&O, Eigenschaden]] <br /> | ||
Version vom 15. Januar 2021, 11:32 Uhr
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden. Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.
👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
👁 Siehe auch: D&O, Eigenschaden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-