Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden.<br /> | Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.<br /> | ||
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens werden unter anderem durch die Länge und die Anzahl der Verhandlungen sowie durch die involvierten Instanzen bestimmt. Doch auch der Streitwert eines Verfahrens ist von Bedeutung. Bei erbrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert regelmäßig recht hoch. Doch bei Fragen rund um das Erbrecht können sich verschiedene Streitigkeiten ergeben, beispielsweise wenn die Betroffenen | |||
- die Erbschaft antreten oder ablehnen wollen,<br /> | |||
- ihren Pflichtanteil am Erbe geltend machen möchten oder<br /> | |||
- das Testament anfechten.<br /> | |||
Wollen Angehörige das Testament anfechten oder einen Anteil am Erbe einklagen, richten sich die Verfahrenskosten auch nach der Höhe des Erbes, welches den Streitwert bestimmt. Um nicht mit unkalkulierbaren Gerichtskosten konfrontiert zu sein, lehnen Versicherer in der Regel die Kostenübernahme für erbrechtliche Fälle ab. Denn Fälle des Erbrechts können sich, ähnlich wie beim Familienrecht, durchaus in die Länge ziehen. | |||
Version vom 19. Januar 2021, 10:42 Uhr
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens werden unter anderem durch die Länge und die Anzahl der Verhandlungen sowie durch die involvierten Instanzen bestimmt. Doch auch der Streitwert eines Verfahrens ist von Bedeutung. Bei erbrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert regelmäßig recht hoch. Doch bei Fragen rund um das Erbrecht können sich verschiedene Streitigkeiten ergeben, beispielsweise wenn die Betroffenen
- die Erbschaft antreten oder ablehnen wollen,
- ihren Pflichtanteil am Erbe geltend machen möchten oder
- das Testament anfechten.
Wollen Angehörige das Testament anfechten oder einen Anteil am Erbe einklagen, richten sich die Verfahrenskosten auch nach der Höhe des Erbes, welches den Streitwert bestimmt. Um nicht mit unkalkulierbaren Gerichtskosten konfrontiert zu sein, lehnen Versicherer in der Regel die Kostenübernahme für erbrechtliche Fälle ab. Denn Fälle des Erbrechts können sich, ähnlich wie beim Familienrecht, durchaus in die Länge ziehen.
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein.
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