Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
👁 Siehe auch: [[Hundehaftpflichtversicherung, Hunderassen / Klassifizierung]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Hundehaftpflichtversicherung, Hunderassen / Klassifizierung]] Listenhunde<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> | ||
Version vom 27. Januar 2021, 15:09 Uhr
Eine gibt generelle keine Leinenpflicht für Hunde.
⚠️ Regelungen sind durch das jeweilige Landesrecht der Bundesländer vorgegeben.
In den folgenden Bundesländern besteht Leinenpflicht:
- Hamburg,
- Berlin,
- Schleswig Hollstein
- Niedersachsen
In einigen Bundesländern wird die Leinenpflicht:
- von der Schulterhöhe (häufig 40 cm),
- dem Gewicht
- und/oder der Größe festgemacht.
Für sogenannte Listenhunde besteht generell die Leinenpflicht und ist gesetzlich vorgeschrieben.
👁 Siehe auch: Hundehaftpflichtversicherung, Hunderassen / Klassifizierung Listenhunde
👁 Siehe auch: XXX
.-.-.-.