Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. | Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. | ||
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Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter | Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter hierzu verpflichtet wurde. | ||
Version vom 2. Februar 2021, 08:01 Uhr
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter hierzu verpflichtet wurde.
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