Fremdschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Wwenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter , als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden. | |||
👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]] <br /> |
Version vom 6. Februar 2021, 07:29 Uhr
Wwenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter , als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.
👁 Siehe auch: Eigenschaden
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-