Unfallversicherung private, Verfallsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.





Version vom 6. Februar 2021, 08:35 Uhr

Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist der Anspruch selbst.


👁 Siehe auch: Verjährung







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