Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert. | Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert. | ||
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Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien. | Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien. |
Version vom 9. Februar 2021, 14:29 Uhr
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.
- Die Versicherungsleistungen
- Tod - Verenden und Nottötung Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
- Diebstahl und Raub
Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
- Transportschaden
Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
- örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.